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BGH, 26.03.2007 - NotZ 27/06 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Möglichkeit einer sofortigen Beschwerde gegen Kostenentscheidungen eines Notarsenats des Oberlandesgerichts
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BNotO § 111
Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde im Verfahren vor den Notarsenaten - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OLG Dresden, 24.05.2006 - DSNot 28/05
- BGH, 26.03.2007 - NotZ 27/06
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 08.11.1976 - NotZ 1/76
Keine Beschwerde gegen Kostenentscheidung des OLG
Auszug aus BGH, 26.03.2007 - NotZ 27/06
Die Vorschrift eröffnet der Anfechtung nur solche Entscheidung der ersten Instanz, die sich als abschließende Entscheidung über den angefochtenen Verwaltungsakt darstellen (Senat BGHZ 67, 343, 344 f). - BGH, 29.09.2003 - AnwZ (B) 66/02
Zulässigkeit einer Kostenbeschwerde in Zulassungssachen
Auszug aus BGH, 26.03.2007 - NotZ 27/06
Das schließt die sofortige Beschwerde gegen Kostenentscheidungen eines Notarsenats des Oberlandesgerichts aus, die in entsprechender Anwendung des § 91a ZPO ergangen sind, nachdem die Parteien die Hauptsache übereinstimmend für erledigt erklärt haben (…Senatsbeschluss aaO; vgl. auch BGH, Beschluss vom 29. September 2003 - AnwZ [B] 66/02 - NJW 2004, 1173 und Senatsbeschluss vom 14. März 2005 - NotZ 26/04 - juris Rn. 9); in gleicher Weise ist bereits von Gesetzes wegen (§ 20a Abs. 1 Satz 1 FGG i.V.m. § 40 Abs. 4 BRAO, § 111 Abs. 4 Satz 2 BNotO) eine auf den Kostenausspruch der Vorinstanz, die auch eine Sachentscheidung in der Hauptsache getroffen hat, beschränkte Beschwerde unzulässig. - BGH, 14.03.2005 - NotZ 26/04
Zulässigkeit der Beschwerde in einer Notarsache wegen eines Kanzleitauschs
Auszug aus BGH, 26.03.2007 - NotZ 27/06
Das schließt die sofortige Beschwerde gegen Kostenentscheidungen eines Notarsenats des Oberlandesgerichts aus, die in entsprechender Anwendung des § 91a ZPO ergangen sind, nachdem die Parteien die Hauptsache übereinstimmend für erledigt erklärt haben (…Senatsbeschluss aaO; vgl. auch BGH, Beschluss vom 29. September 2003 - AnwZ [B] 66/02 - NJW 2004, 1173 und Senatsbeschluss vom 14. März 2005 - NotZ 26/04 - juris Rn. 9); in gleicher Weise ist bereits von Gesetzes wegen (§ 20a Abs. 1 Satz 1 FGG i.V.m. § 40 Abs. 4 BRAO, § 111 Abs. 4 Satz 2 BNotO) eine auf den Kostenausspruch der Vorinstanz, die auch eine Sachentscheidung in der Hauptsache getroffen hat, beschränkte Beschwerde unzulässig. - BGH, 25.11.1974 - NotZ 3/74
Rechtswidrigkeit der Nichtbestellung eines Notariatsverwesers
Auszug aus BGH, 26.03.2007 - NotZ 27/06
Vorliegend hat das Oberlandesgericht in dem angefochtenen Beschluss eine (Sach-)Entscheidung über den (einseitigen) Antrag des Antragstellers, die Erledigung der Hauptsache festzustellen, getroffen (vgl. Senatsbeschluss vom 25. November 1974 - NotZ 3/74 - DNotZ 1975, 693, 694).
- BGH, 26.10.2009 - NotZ 18/09
Kostenentscheidung eines Notarsenats
Kostenentscheidungen des Notarsenats eines Oberlandesgerichts, die nach übereinstimmender Erklärung der Erledigung der Hauptsache durch die Beteiligten in entsprechender Anwendung des § 91a ZPO ergangen sind, sind unanfechtbar, weil mit der sofortigen Beschwerde nach § 111 Abs. 4 Satz 1 BNotO nur instanzbeendende Entscheidungen in der Hauptsache angegriffen werden können (Senatsbeschlüsse vom 26. März 2007 - NotZ 27/06 - [...] Rn. 5 und BGHZ 67, 343, 344 f; vgl. auch BGH…, Beschluss vom 29. September 2003 - AnwZ [B] 66/02 - NJW 2004, 1173 und Senatsbeschluss vom 14. März 2005 - NotZ 26/04 - [...] Rn. 9).