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   BGH, 26.03.2007 - NotZ 27/06   

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https://dejure.org/2007,11539
BGH, 26.03.2007 - NotZ 27/06 (https://dejure.org/2007,11539)
BGH, Entscheidung vom 26.03.2007 - NotZ 27/06 (https://dejure.org/2007,11539)
BGH, Entscheidung vom 26. März 2007 - NotZ 27/06 (https://dejure.org/2007,11539)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 08.11.1976 - NotZ 1/76

    Keine Beschwerde gegen Kostenentscheidung des OLG

    Auszug aus BGH, 26.03.2007 - NotZ 27/06
    Die Vorschrift eröffnet der Anfechtung nur solche Entscheidung der ersten Instanz, die sich als abschließende Entscheidung über den angefochtenen Verwaltungsakt darstellen (Senat BGHZ 67, 343, 344 f).
  • BGH, 29.09.2003 - AnwZ (B) 66/02

    Zulässigkeit einer Kostenbeschwerde in Zulassungssachen

    Auszug aus BGH, 26.03.2007 - NotZ 27/06
    Das schließt die sofortige Beschwerde gegen Kostenentscheidungen eines Notarsenats des Oberlandesgerichts aus, die in entsprechender Anwendung des § 91a ZPO ergangen sind, nachdem die Parteien die Hauptsache übereinstimmend für erledigt erklärt haben (Senatsbeschluss aaO; vgl. auch BGH, Beschluss vom 29. September 2003 - AnwZ [B] 66/02 - NJW 2004, 1173 und Senatsbeschluss vom 14. März 2005 - NotZ 26/04 - juris Rn. 9); in gleicher Weise ist bereits von Gesetzes wegen (§ 20a Abs. 1 Satz 1 FGG i.V.m. § 40 Abs. 4 BRAO, § 111 Abs. 4 Satz 2 BNotO) eine auf den Kostenausspruch der Vorinstanz, die auch eine Sachentscheidung in der Hauptsache getroffen hat, beschränkte Beschwerde unzulässig.
  • BGH, 14.03.2005 - NotZ 26/04

    Zulässigkeit der Beschwerde in einer Notarsache wegen eines Kanzleitauschs

    Auszug aus BGH, 26.03.2007 - NotZ 27/06
    Das schließt die sofortige Beschwerde gegen Kostenentscheidungen eines Notarsenats des Oberlandesgerichts aus, die in entsprechender Anwendung des § 91a ZPO ergangen sind, nachdem die Parteien die Hauptsache übereinstimmend für erledigt erklärt haben (Senatsbeschluss aaO; vgl. auch BGH, Beschluss vom 29. September 2003 - AnwZ [B] 66/02 - NJW 2004, 1173 und Senatsbeschluss vom 14. März 2005 - NotZ 26/04 - juris Rn. 9); in gleicher Weise ist bereits von Gesetzes wegen (§ 20a Abs. 1 Satz 1 FGG i.V.m. § 40 Abs. 4 BRAO, § 111 Abs. 4 Satz 2 BNotO) eine auf den Kostenausspruch der Vorinstanz, die auch eine Sachentscheidung in der Hauptsache getroffen hat, beschränkte Beschwerde unzulässig.
  • BGH, 25.11.1974 - NotZ 3/74

    Rechtswidrigkeit der Nichtbestellung eines Notariatsverwesers

    Auszug aus BGH, 26.03.2007 - NotZ 27/06
    Vorliegend hat das Oberlandesgericht in dem angefochtenen Beschluss eine (Sach-)Entscheidung über den (einseitigen) Antrag des Antragstellers, die Erledigung der Hauptsache festzustellen, getroffen (vgl. Senatsbeschluss vom 25. November 1974 - NotZ 3/74 - DNotZ 1975, 693, 694).
  • BGH, 26.10.2009 - NotZ 18/09

    Kostenentscheidung eines Notarsenats

    Kostenentscheidungen des Notarsenats eines Oberlandesgerichts, die nach übereinstimmender Erklärung der Erledigung der Hauptsache durch die Beteiligten in entsprechender Anwendung des § 91a ZPO ergangen sind, sind unanfechtbar, weil mit der sofortigen Beschwerde nach § 111 Abs. 4 Satz 1 BNotO nur instanzbeendende Entscheidungen in der Hauptsache angegriffen werden können (Senatsbeschlüsse vom 26. März 2007 - NotZ 27/06 - [...] Rn. 5 und BGHZ 67, 343, 344 f; vgl. auch BGH, Beschluss vom 29. September 2003 - AnwZ [B] 66/02 - NJW 2004, 1173 und Senatsbeschluss vom 14. März 2005 - NotZ 26/04 - [...] Rn. 9).
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